Feb
18
2004

Vergleich nach sexueller Nötigung

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Der Rechtsstreit zwischen Marilyn Manson und dem ehemaligen Bühnenarbeiter Johsua Keasler ist beigelegt. Ein Anwalt des Klägers erklärte Ende vergangener Woche gegenüber der Presse, die beiden Parteien hätten eine Einigung erzielt. Während eines Konzerts im DTE Energy Theater im Detroiter Vorort Clarkston soll der Schockrocker im Juli 2001 Joshua Keasler erst angespuckt, ihm von hinten die Beine um den Kopf gelegt und dann seine Genitalien an dem damals 25-Jährigen gerieben haben. Keasler erhob daraufhin Anklage wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung. In einer ersten Verhandlung Ende 2001 hatte ein Richter den Vorwurf der sexuellen Belästigung als übertrieben zurück gewiesen. Der Anklagepunkt der Tätlichkeit gegen Keasler sollte bei einem weiteren Gerichtstermin geklärt werden, doch Mansons Anwalt Walter Piszczatowski hatte bereits bei der ersten Verhandlung erkennen lassen, dass es vermutlich zu einer außergerichtlichen Einigung kommen werde. Wie viel Geld dem Schockrocker die Einigung wert war, ist nicht bekannt, beide Parteien vereinbarten Stillschweigen über den Inhalt der Einigung. Keasler scheint zufrieden zu sein: „Ich kann nun weiterleben und dieses unglückliche Kapitel abschließen“, sagte er der Nachrichtenagentur AP.