Apr
29
2005

Scharfe Warnung an alle Bootlegger

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In einem Gerichtsverfahren gegen einen Anbieter von nicht authorisierten Kiss-Konzertmitschnitten (Bootlegs) und gefälschten Merchandise-Artikeln haben Kiss einen wichtigen Etappensieg erzielt. In der vergangenen Woche erließ ein Gericht eine Verfügung gegen Roy Damm, der im August 2004 am Rande einer Kiss-Ausstellung in North Carolina Kiss-Artikel verkauft hatte. Das Gericht bezifferte den Schaden, der Kiss entstanden sei, auf 7.000.000 Dollar und erlegte dem Übeltäter zudem noch die Anwaltskosten der Rocker auf. Dieses Urteil vermittle die klare Botschaft, dass die Band sich nicht von Fälschern und Bootleggern abzocken lasse, heißt es nun in einem Statement auf der offiziellen Kiss-Webseite kissonline.com. Schließlich würden auch Kiss-Fans geschädigt, wenn sie Artikel erwerben, die nicht den hohen Qualitätsstandard der offiziellen Produkte hätten. Jedem illegalen Verkäufer drohe deshalb das gleiche Schicksal wie Roy Damm: „Dies ist unsere 7.000.000 Dollar-Warnung an jeden, der gefälschte oder unrechtmäßig erworbene Kiss-Artikel verkauft“. Die Band habe ihre Anwälte angewiesen, die Rechte von Kiss so aggressiv wie nur möglich und erlaubt zu vertreten. Man wolle Bootleggern nicht nur auf die Finger klopfen. Man werde sie finden und außer Gefecht setzen („We will find you and we will take you out“).