Aug
31
2005

Neuer Ärger mit Fanseite

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Erneut beklagt eine Rammstein-Fanseite juristischen Druck von seiten des Bandmanagements. Die Betreiberin der britischen Fanpage rammimages.com gibt an, von Rammstein eine Unterlassungserklärung zugesandt bekommen zu haben, der sie binnen weniger Tage zustimmen soll. Andernfalls drohe man ihr mit rechtlichen Schritten und finanziellen Forderungen. Die Unterlassungserklärung verlange nicht nur die Schließung ihrer Webseite, darüber hinaus solle die Betreiberin die persönlichen Daten jeder Person, die ihr jemals Bilder zugesandt habe, an das Management weitergeben. Die Webseite ist mittlerweile geschlossen, an Stelle der angeblich widerrechtlich geposteten Bandfotos findet sich nun ein Link auf eine Online-Petition zur Unterstützung der Betreiberin. Über 1.000 Fans haben mittlerweile die Petition unterschrieben und bestätigen damit, dass rammimages.com stets nur das Wohl der Band gefördert und keinerlei kommerzielle Interessen verfolgt habe. Unterdessen haben sich auch die Rammsteiner zu Wort gemeldet: auf rammstein.com bestreiten sie die Aufforderung zur Schließung der Webseite. Man habe lediglich gefordert, dass einige urheberrechtlicht geschützte Bilder entfernt würden. Die sich widersprechenden Versionen, in denen die beiden Parteien die Geschehnisse schildern, erinnern an die Schließung der Fanseite rammsteinfan.de vor ziemlich genau einem Jahr. Auch damals hatten sich Rammstein nach außen Kompromissbereitschaft signalisiert und waren dann doch sehr unversöhnlich vorgegangen. Das Statement auf rammstein.com zeigt aber auch, dass sich die Berliner durchaus Sorgen über ihr Ansehen bei den Fans machen. Und das zu Recht. Auf Rammstein-Area.de, einer der verbliebenen Fanseiten, berichtet man über den Vorgang bereits mit einem gewissen Zynismus: „Wie es für Rammstein mittlerweile zur Tradition geworden ist, verklagen die Berliner Rocker (…) wieder eine beliebte Fanseite. Rammstein-Area verkneift sich aus Angst vor Rachemaßnahmen jeglichen weiteren Kommentar zu dieser Angelegenheit“.