Feb
22
2008

Fan wandert für Stalking in den Knast

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Eine Stalkerin, die die NuMetal-Band Linkin Park ins Visier genommen hatte, wurde von einem amerikanischen Gericht zu zwei Jahren Haft verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, Sänger Chester Bennington und seine Frau Talinda über längere Zeit hinweg mit Telefonanrufen und anonymen Emails terrorisiert zu haben. Die Beschuldigte nutzte das Computersystem ihrer ehemaligen Arbeitsstelle, um sich Zugang zu persönlichen Informationen und Daten der Familie Bennington zu verschaffen. Auf diese Weise gelangte sie zum Beispiel in den Besitz von Chesters Plattenvertrag, Korrespondenz mit seinem Anwalt und seiner Plattenfirma sowie über 700 privaten Fotos. Außerdem gelang es ihr, sich in Chester Benningtons Handy einzuhacken und Mailboxnachrichten abzuhören. Dadurch war sie immer genaue über dessen Aufenthaltsort informiert und hatte keine Schwierigkeiten, dem Objekt ihrer Begierde in seinem Wohnort Phoenix im US-Bundesstaat Arizona gezielt nachzustellen. Die Stalkerin konnte bereits im November 2006 festgenommen werden, nachdem Benningtons Ehefrau Talinda Anzeige erstattet hatte. Das ehemalige Playboy-Model hatte im Vorfeld wiederholt anonyme Anrufe und Emails erhalten, in denen sie u.a. als „Schlampe“ beschimpft wurde. Über den Email-Provider konnte die Herkunft der ominösen Nachrichten eindeutig zurückverfolgt werden. Bereits kurz nach ihrer Verhaftung zeigte sich der offenbar verrückte Fan geständig und wurde Ende Juni letzten Jahres für schuldig erklärt. Nun verkündete man das genaue Strafmaß, wonach die Frau eine zweijährige Haftstrafe in einem Gefängnis in Arizona erwartet. Zudem wird sie sich vermutlich in psychiatrische Behandlung begeben müssen. Gegenüber dem Magazin Wired betonte Chester Bennington, dass er normalerweise nicht auf einen Streit vor Gericht aus sei. „Aber wenn du rausfindest, dass ein Fremder persönliche Fotos von deinen Kindern in der Badewanne und die Telefonnummern deiner Eltern besitzt […], dann verstärkt das mein Verlangen, sicherzugehen, dass diese Taten als kriminell betrachtet werden.“