Mar
26
2008

Skelette bleiben im Keller

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Wie gestern bekannt wurde, ging Marilyn Manson siegreich aus einem Teilprozess im Rechtsstreit mit seinem ehemaligen Bandkollegen Madonna Wayne Gacy hervor. Durch das Urteil bleibt Manson erspart, im Verlauf des eigentlichen Gerichtsstreits Details über sein privates Vermögen offen zu legen, so die amerikanische Nachrichtenseite PR-Inside. Im August hatte Gacy den Skandalrocker wegen Veruntreuung von Geldern angezeigt. Angeblich verschwendete sein Ex-Chef große Teile des bandeigenen Vermögens, um seinen ausufernden Lebensstil und kostspielige Hobbys zu finanzieren. Glaubt man der Anklageschrift, so steckte der exzentrische Rockstar mit Hang zum Skurrilen sein Geld u.a. in die Hochzeit mit Burlesque-Künstlerin Dita von Teese, Drogen und in die Erweiterung seiner Kuriositäten-Sammlung, bestehend aus afrikanischen Menschenhaut-Masken, Nazi-Devotionalien und Skeletten. Gacy, der bis 2007 als Keyboarder von Marilyn Manson tätig war, habe dagegen keinen einzigen Cent des eingenommenen Geldes je zu Gesicht bekommen. Ob das tatsächlich mit der Verschwendungssucht Mansons zusammenhängt, muss aber erst noch geklärt werden. Schon im Dezember reichte Manson nämlich eine Klage ein, in der er Gacy im Gegenzug beschuldigte, seinen Tour-, Aufnahme-, und Merchandise-Verpflichtungen mit der Band nicht nachgekommen zu sein. Gacys Anwälte stellten daraufhin den Antrag, Einblick in Mansons finanzielle Besitztümer zu erhalten. Nur so könnte die Richtigkeit der Behauptungen ihres Mandanten bewiesen werden. Dank des gestrigen Gerichtsurteils bleibt Manson dieser Angriff auf seine Privatsphäre nun erspart. Gacys Verteidiger Keith A. Fink zeigte sich verärgert über den Ausgang: „Er versucht seine Skelette vor euch allen zu verbergen“, behauptete er nach der Verhandlung. Manson dagegen gab sich bereits im August gegenüber MTV gänzlich unbeeindruckt vom Rechtsstreit. „Mich würde nicht wundern, wenn die Öffentlichkeit das alles nicht wirklich skandalös finden wird“, vermutete Manson im Interview mit dem Musiksender.