Die Bandlegende Pink Floyd hat ihr Label EMI verklagt und Recht bekommen. Die Plattenfirma, mit der die britischen Rocker seit vier Jahrzehnten liiert sind, hatte einzelne Songs im Netz verkauft. Gängige Praxis mittlerweile, allein: Da treffen Welten aufeinander. Pink Floyd betrachten ihre Alben als Gesamtkunstwerke, die es nicht auseinander zu reißen gilt. EMI strebt dagegen naturgemäß die Gewinnmaximierung an. Einem Vertrag von 1999 zufolge darf das Label keine einzelnen Songs von Pink Floyd verkaufen. Doch wer rechnete damals schon mit iTunes und dem so rasch anwachsenden Onlinemarkt gerade für einzelne Tracks? Platte vs. MP3 Ein Londoner Gericht hatte zu klären, ob EMI die Songs doch einzeln anbieten darf. Der Anwalt der Band pochte darauf, dass der Verkauf einzelner Lieder „ausdrücklich verboten“ sei. Im Vertrag stehe zudem, dass die Songs einer Platte unbedingt zusammengehören und Teil eines Gesamtkonzepts sind. Die EMI argumentierte dagegen, dass sich dies nur auf die eigentlichen Langspieler bezieht. Für den Onlineverkauf, der im Vertrag gar nicht geregelt sei, gelte dies nicht. Der Streit flammte offenbar bei den alle drei Jahre neu stattfindenden Verhandlungen über die Struktur der Lizenzgebühren auf, berichtet die Financial Times. EMI muss blechen Heute nun gab das Gericht der Band recht. EMI muss eine Vorauszahlung von knapp 44.000 Euro Euro leisten. Wie viel das Label insgesamt blechen muss, beschließen die Richter erst noch. Außerdem darf die Plattenfirma keine einzelnen Pink Floyd-Singles mehr verkaufen, ohne vorher die Zustimmung der Künstler eingeholt zu haben. Musik vs. Kohle Für die ohnehin wirtschaftlich angeschlagene EMI bricht somit eine weitere Einnahmequelle weg. Pink Floyds „Dark Side Of The Moon“ von 1973 gilt beispielsweise als ein Verkaufsschlager der Popgeschichte.
Mar
11
2010