Innovation sieht anders aus: Blogger, die Radioheads Album „In Rainbows“ im Netz zum kostenlosen Download anbieten, geraten ins Visier der Recording Industry Association Of America (RIAA) und der International Federation Of The Phonographic Industry (IFPI). Schluss mit der Fanfreiheit Drei Jahre zuvor stellten Radiohead ihr Werk ins Internet. Nach dem Motto „Zahlt, was ihr wollt“ konnten User, die eine digitale Kopie der Platte erstanden, den Preis dafür selbst wählen – oder auch gar nichts dafür bezahlen. Doch jetzt ist Schluss mit so viel Fanfreiheit. Wie der Blog Torrentfreak berichtet, baten RIAA und IFPI Google, die Accounts der Blogger, die das Album zum freien Herunterladen offerieren, zu sperren. In einem Brief der RIAA an Google, der dem Onlineprojekt Chilling Effects vorliegt, heißt es, der kostenlose Download der Aufnahmen sei nicht autorisiert worden. Kreative Selbstvermarktung 2007 vermarktete Radiohead das Album einige Zeit selbst über die eigene Webseite und machte damit Majors wie EMI, bei denen sie zuvor gesignt waren, einen Strich durch die Rechnung – nur, um anschließend dann doch Verträge mit traditionellen Labels wie Warner und Sony abzuschließen und „In Rainbows“ in physischer Form als LP zu veröffentlichen. Letztes Jahr gründete die Oxforder Band dann die Featured Artists Coalition (FAC), die darauf abzielt, Künstlern mehr Kontrolle über ihr eigenes Schaffen zuzusichern. Mittlerweile haben sich Robbie Williams, KT Tunstall, Travis, Kate Nash und andere Musiker der Vereinigung angeschlossen. Fan-Jagd ist keine Lösung Der Verband will verhindern, dass Labels, die durch Interessengemeinschaften wie die RIAA und die IFPI repräsentiert werden, ihre Antipiraterie-Kampagnen durchsetzen, ohne ihre Künstler vorher zu konsultieren. Die Fans zu verfolgen, könne nicht die Lösung der Probleme in der Musikindustrie darstellen, so die FAC. Angesichts dieser Bemühungen Radioheads ist es umso überraschender, dass nun Blogger verfolgt werden, die das ursprünglich für einen beliebigen Preis angebotene Album kostenlos ins Netz stellen. Zweifelhaft bleibt auch, ob die Abmahnungen durch die RIAA und IFPI überhaupt legitim sind: Die Rechte an der Download-Version des Albums halten Radiohead selbst, lediglich das Copyright der physischen Tonträger steht den Labels zu. Die Band hat sich jedoch bisher zu dem Vorgehen nicht geäußert.
Aug
4
2010