Die Witwe des legendären Musikers Frank Zappa streitet seit dem gestrigen Mittwoch vor einem Gericht in Düsseldorf mit dem einzigen deutschen Zappa-Fanklub „Arf Society“. Bereits im Januar 2008 reichte Gail Zappa eine Klage ein und forderte die Unterlassung unerlaubter Verwendung von Markenrechten, die uneingeschränkt bei dem Unternehmen „Zappa Family Trust“ liegen. In erster Linie will Frau Zappa in Vertretung des Family Trusts verhindern, dass der Fanklub weiterhin eine Veranstaltung unter dem Namen „Zappanale“ durchführen darf. Bei dem seit 1990 regelmäßig in Bad Doberan an der Ostsee stattfindenden Festival hätte die musikalische Qualität in letzter Zeit so gelitten, dass die weitere Verwendung von Frank Zappas Namen nicht mehr gerechtfertigt sei. Die Witwe zeigte sich entsetzt darüber, dass es in der Vergangenheit sogar Schülerbands erlaubt war, auf der „Zappanale“ aufzutreten. „Würden die ‚Zappanale‘-Veranstalter dies tun, wenn Frank noch am Leben wäre? Auf gar keinen Fall! Ich wusste nicht einmal, dass das Festival existiert“, zeigt sich Gail Zappa in einem Spiegel-Interview pikiert und vergisst dabei offenbar vollkommen, dass sie schon mehrfach Einladungen von den deutschen Veranstaltern erhielt – die sie niemals annahm. Nun fordert der Zappa Family Trust, dass der rechtlich geschützte Name nicht weiterhin für kommerzielle Zwecke genutzt wird. Laut einem Bericht der taz habe der Fanklub mit der Veranstaltung allerdings noch niemals Gewinne erzielt. Im Gegenteil: 2002 wäre das Festival sogar zum Verlustgeschäft geworden, woraufhin Vereinsmitglieder 150.000 Euro spendeten, um die „Zappanale“ weiterhin am Leben zu erhalten. Schadensersatz fordere man eh nicht von der Organisation „Arf Society“, beschwichtigte Zappas Anwalt. Das Gericht behalte sich allerdings vor, ein Ordnungsgeld zu verhängen, das sich unter Umständen auf bis zu 250.000 Euro belaufen könne. Thomas Dippel, Sprecher und Präsident der „Arf Society“ zeigte sich gegenüber der taz unbesorgt. Der Verein habe sich den Namen „Zappanale“ bereits 1990, und damit noch zu Lebzeiten Frank Zappas, schützen lassen. „Wir sind der Meinung, dass wir die älteren Namensrechte besitzen“, so Dippel. Die Zappa-Witwe will aber zudem noch eine Veränderung des Fanklub-Logos einklagen. Seit jeher wirbt die „Arf Society“ in Form des charakteristischen Schnauzbartes von Frank Zappa. Problematisch ist dabei, dass sich der Zappa Family Trust mit einem ähnlichen Markenzeichen schmückt und deshalb angeblich Angst vor Verwechslung hat. Die Richterin zeigte sich in diesem Punkt mit den Klägern nicht einer Meinung. Sie merkte während der Verhandlung an, dass sie zwischen dem Logo von Family Trust und dem Abbild des Zappa-Bartes auf den deutschen Fanartikeln keine wirkliche Ähnlichkeit feststellen könne und damit auch kaum Verwechslungs-Gefahr bestehe. Bei der Gerichtsverhandlung in Düsseldorf waren zahlreiche deutsche Zappa-Anhänger anwesend. Im Internet startete man inzwischen eine Petition, die den Family Trust auffordert, die Klage zurückzuziehen. Ein endgültiges Urteil wird erst innerhalb der nächsten drei Monate gefällt. Nach dem gestrigen ersten Verhandlungstag wird der Prozess nur noch schriftlich fortgeführt.
Apr
10
2008