Der deutsche Frank Zappa-Fanclub Arf-Society feiert jeden August sein Idol im großem Stil. Ein mehrtägiges Festival namens Zappanale im mecklenburgischen Bad Doberan bietet Konzerte, Vorträge und Partys rund um den amerikanischen Experimental-Rocker. Weil sie in der Verwendung des geschützten Begriffs „Zappa“ in diesem Kontext eine Markenrechtsverletzung sah, hatte Gail Zappa, die Witwe des Musikers, Klage gegen die Veranstalter eingereicht – und wurde am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Landgericht abgewiesen. Zappa® nur im englischsprachigen Raum Noch im August hatte die Rechteinhaberin einen Kompromiss angeboten: Demnach hätte die Zappanale den Namen behalten dürfen, wenn der Untertitel „Zappa-Music And More“ hinzugefügt worden wäre. Im jetzigen Entscheid erklärt der Richter, es sei der Klägerin nicht gelungen darzulegen, dass die Wortmarke „Zappa“ in Deutschland tatsächlich ernsthaft Verwendung findet. Dies sei allerdings erst die Vorraussetzung für eine markenrechtliche Unterlassungsklage. Erfolglos versuchte Gail Zappa auch gegen den Vertrieb der T-Shirts zum Festival vorzugehen. Auch die Repräsentanten des Fanclubs müssen indes einen Rückschlag verbuchen. Sie scheiterten ihrerseits mit einer Gegenklage, die die Marke „Zappa“ wegen Nichtbenutzung für nichtig zu erklären. Zumindest für den englischsprachigen Raum konnte Gail Zappa das Recht geltend machen.
Jan
22
2009