Apr
8
2009

„Viva la Vida“ vor Gericht

„Viva la Vida“ vor Gericht

Vor einem amerikanischen Bundesgericht wiesen Coldplay gestern den Vorwurf zurück, einen Song des Gitarristen Joe Satriani als Vorlage zu ihrem Hit „Viva la Vida“ verwendet zu haben. Anstoß für die Rechtsstreitigkeiten hatte die Klage des Saitenflitzers im Dezember 2008 gegeben. Fehlende Kreativität des Originals Anwälte der Band argumentieren, dass etwaige Ähnlichkeiten zwischen Coldplays „Viva la Vida“ und Satrianis „If I Could Fly“ nicht für eine Schadensersatzklage ausreichen. In einem Web-Statement im letzten Dezember gaben sich Coldplay noch reserviert, würdigten den Klampfenking als großartigen Musiker und verneigten sich vor seiner Leistung. Sie blieben jedoch bei ihrem Standpunkt, dass die Vorwürfe aus der Luft gegriffen seien. Fast überheblich klingen hingegen die neuen Reaktionen: Gerichtsakten in Los Angeles beinhalten ein Statement der Band, in dem sie ihrerseits Satrianis Song jegliche Originalität und Anspruch auf Copyright absprechen. Die Antwort von Coldplay sei typisch für Fälle, die Urheberrechtsverletzungen zum Inhalt haben, sagte der Anwalt des 52-jährigen Gitarristen. Saitenonanie vs. Klangkaskaden Der geschickt zusammengeschnittene Vergleich beider Songs, der zum Ende des letzten Jahres auf sämtlichen Videokanälen zu finden war, suggeriert tatsächlich den Eindruck des Plagiats. Jedoch können sich die Vorwürfe nur auf einen kurzen harmonisch und melodisch ähnlichen Part beziehen. Der Rest des Songs klingt komplett unterschiedlich hinsichtlich Instrumentierung, der transportierten Stimmung und der Expressivität. Während sich Satriani in minutenlangen Saitenonanien ergeht, bauen Coldplay auf einem gleichbleibenden harmonischen Fundament ihre Soundburgen auf.