Sep
22
2002

Slayer nicht jugendgefährdend

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Es ist schon der zweite ‚Freispruch‘ für Slayer in diesem Jahr. Bereits im Januar hatte ein kalifornischer Richter die Mord-Anklage der Eltern der getöteten Elyse Pahler gegen die Metal-Band zurück gewiesen. Die Slayer-Fans Joseph Fiorella, Royce Casey und Jacob Delashmutt hatten unter Drogeneinfluss die 15-Jährige im Juli 1995 in der Nähe des Elternhauses in einer satanischen Zeremonie erdrosselt und erstochen. Das mittlerweile zu lebenslanger Haft verurteilte Trio wollte das Mädchen Satan opfern, um mit der eigenen Band Hatred den Durchbruch zu schaffen. Eine weitere Klage gegen die Band, ihre Plattenfirma Columbia sowie diverse Distributoren hat Richter E. Jeffrey Bourke am Montag abgewiesen, wie sonicnet berichtet. Darin hatten die Pahlers gefordert, Slayer für jugendgefährdend zu erklären: Wären die Täter nicht „Marketing-Ziele“ der Musikindustrie gewesen, wäre der Mord an ihrer Tochter vielleicht nicht passiert. Richter Bourke vom Landgericht San Luis Obispo begründete die Ablehnung der Klage damit, dass Slayers Musik weder „obszön“ noch sonstwie „unanständig“ sei, und er daher eine nachteilige Wirkung auf Jugendliche nicht erkennen könne. Man könne deshalb den Labels weder den Handel verbieten, noch mit der Bewerbung solcher Produkte auch Minderjährige anzusprechen. Allen Hutkin, der Anwalt der Pahlers, vertritt weiterhin die Ansicht, dass Slayer das Recht auf freie Meinungsäußerung missbrauchen. Er hat das Urteil vom Januar angefochten und kündigte an, auch gegen die jüngste Niederlage Berufung einzulegen.